Wenn Sie als hausärztliche Praxis oder als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin einen medizinisch dringlichen Termin für Ihre Patientinnen und Patienten bei uns organisieren, können Sie dies über die Gebührenordnungsziffern 03008 (Hausärzte) bzw. 04008 (Kinder- und Jugendärzte) mit bis zu 15,05 Euro abrechnen.
Bitte beachten Sie, dass neben der Überweisung auch die Angabe unserer Betriebsstättennummer (BSNR) 275368100 in Ihrer Abrechnung zwingend erforderlich ist.
Wesentliche Voraussetzungen:
- Der Termin muss aus medizinischer Sicht zeitnah notwendig sein oder es ist dem Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, die Terminvereinbarung selbst vorzunehmen.
- Im aktuellen Quartal darf der Patient noch nicht in unserer Praxis vorstellig gewesen sein.
